Durch die Anschaffung eines E‑Autos beantragen wir die Gestattung, an unserem zugehörigen Außenstellplatz zu H44 eine Ladestation (Wallbox) zu installieren, einschließlich der hierfür erforderlichen Leitungsführung.
Die Installation erfolgt ausschließlich durch eine Elektrofachfirma und in Abstimmung mit dem zuständigen örtlichen Netz-/Energiebetreiber; Eingriffe am Gemeinschaftseigentum werden fachgerecht wiederhergestellt, die Kosten tragen wir.