Durch eine baldige Anschaffung eines E‑Autos beantragen wir, die Gestattung, an unserem zugehörigen Außenstellplatz 161 zugehörig zum Haus D22 eine Ladestation zu installieren, einschließlich der hierfür erforderlichen Leitungsführung.
Die Installation erfolgt ausschließlich durch eine Elektrofachfirma und in Abstimmung mit dem zuständigen örtlichen Netz-/Energiebetreiber; Eingriffe am Gemeinschaftseigentum werden fachgerecht wiederhergestellt.