Falschparker Antrag

Der Beirat wird ermächtigt, bei festgestellten Parkverstößen innerhalb der Wohnanlage – insbesondere bei Behinderungen von Zufahrten, Rettungswegen, Feuerwehrflächen, Wendehammern oder unzulässig abgestellten Fahrzeugen – ohne vorherige Einschaltung des Verwalters eigenständig ein Abschleppunternehmen zu beauftragen.

Ziel der Regelung ist eine schnelle und wirksame Reaktion auf wiederkehrende Falschparksituationen, insbesondere in den Nachtstunden, um die Sicherheit, Befahrbarkeit und Ordnung innerhalb der Siedlung dauerhaft sicherzustellen.

Die durch das Abschleppen entstehenden Kosten sollen vorrangig dem jeweiligen Fahrzeughalter bzw. Verursacher in Rechnung gestellt werden. Sollte dies rechtlich oder tatsächlich nicht möglich sein, erfolgt die Kostenübernahme über die Gemeinschaft im Rahmen der allgemeinen verfügbaren Mittel.

Der Verwalter wird gebeten, die hierfür erforderlichen organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.


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